Hundesteuer Nürnberg 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) der Stadt Nürnberg, gültig ab 01.01.2024.

Hundesteuer in Nürnberg

pro Jahr · Stadt Nürnberg · ab 01.01.2024
1. Hund
132 €/Jahr
2. Hund
132 €/Jahrgleicher Satz, keine Staffel
Listenhund
1.056 €/JahrKampfhund

§ 4 Abs. 1 Hundesteuersatzung (PDF) · vom 15. Dezember 2014 (Amtsblatt S. 487), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2023 (Amtsblatt S. 520)

Anmelden: innerhalb eines Monats, sobald ein über vier Monate alter Hund in Nürnberg gehalten wird (Aufnahme, Zuzug oder Welpe älter als vier Monate)Erstes Jahr: anteilig, je Monat 11,00 €Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Geplante Änderung: Der Stadtrat hat am 17.06.2026 eine Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen, die am 01.01.2027 in Kraft tritt: dann Staffel nach erstem und weiterem Hund im Haushalt, höhere Sätze für Kampfhunde und weitere Merkzeichen für die Befreiung von Assistenzhunden. Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/amtsblatt/2026_14_amtsb… · abgerufen 20.10.2026

Rechner

Was zahle ich in Nürnberg?

Hundesteuer pro Jahr 132 €

Rechenweg

  1. 1 Hund × 132 € = 132 € im Jahr (§ 4 Abs. 1)
  • Fällig: jährlich zum 1. April; im Übrigen einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids (§ 11).

Quelle: Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) der Stadt Nürnberg vom 15. Dezember 2014 (Amtsblatt S. 487), zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2023 (Amtsblatt S. 520)

Schritt 1

Hund in Nürnberg anmelden

Frist
innerhalb eines Monats, sobald ein über vier Monate alter Hund in Nürnberg gehalten wird (Aufnahme, Zuzug oder Welpe älter als vier Monate) (§ 12 Abs. 1)
Vorsprache
nicht nötig; alternativ vor Ort im Kassen- und Steueramt, Theresienstraße 7 (ohne Termin möglich, Termin per Telefon erbeten), mit amtlichem Ausweis
Hundemarke
Mit dem Steuerbescheid kommt per Post für jeden Hund eine Steuermarke (Eigentum der Stadt). Außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes muss der Hund sie befestigt tragen; auf Verlangen vorzeigen. Jagdhunde sind während der Jagd befreit.
Marke verloren
Ersatzmarke bei Verlust gegen 10 Euro Gebühr; eine beschädigte Marke wird im Austausch kostenlos ersetzt. Formular Ersatzmarke
Große Hunde
Für Kampfhunde braucht es in Bayern zusätzlich eine Erlaubnis nach Art. 37 LStVG; zuständig in Nürnberg ist das Ordnungsamt (Innerer Laufer Platz 3). Kampfhunde der Kategorie 1 dürfen in Nürnberg grundsätzlich nicht gehalten werden.

Wer in Nürnberg nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 5.000 € (§ 15).

Schritt 2

Hund in Nürnberg abmelden

Frist
innerhalb eines Monats nach Abgabe, Verkauf, Tod oder Verlust des Hundes oder nach Wegzug aus Nürnberg (§ 12 Abs. 2)
Wie?
online über den Online-Dienst „Hundesteuerabmeldung“ oder vor Ort im Kassen- und Steueramt Nürnberg
Wann?

Tod des HundesAbgabe oder Verkauf des HundesHund entlaufenWegzug aus Nürnberg

Nachweise

Hundesteuermarke zurückgebenbei Tod: Bestätigung der Tierarztpraxis/-klinik oder des Bestattungsunternehmensbei Abgabe: Name und Anschrift des neuen Besitzers

Neuer Halter
Bei Besitzwechsel Name und Anschrift des neuen Besitzers angeben.

Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Nürnberg

Nürnberg-Pass

50 % Ermäßigung

Halbe Steuer, wenn die Halterin oder der Halter einen Nürnberg-Pass besitzt – je Haushalt nur für einen Hund, nicht für Kampfhunde. Antrag online beim Kassen- und Steueramt mit Kopien der aktuellen Nürnberg-Pässe aller Haushaltsmitglieder.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 4): www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Jagdhunde (Brauchbarkeitsprüfung)

50 % Ermäßigung

Halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- bzw. Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung nach bayerischem Jagdrecht.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 2): www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Therapiehunde

50 % Ermäßigung

Halbe Steuer für Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung, die nachweislich für soziale und therapeutische Zwecke eingesetzt werden; Eignung und jährlich der Einsatz sind nachzuweisen.

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 3): www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Einöden und Weiler

50 % Ermäßigung

Halbe Steuer für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude) und Weilern (höchstens 300 Einwohner, ebenfalls mehr als 500 m Abstand).

Quelle (§ 7 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2): www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Hundeführerschein

50 € im Jahr

Einmalig 50 Euro weniger Hundesteuer, wenn die Halterin oder der Halter mit dem Hund freiwillig einen Hundeführerschein nach den Standards der Anlage zur HStS bestanden hat (Theorie und Praxis). Je Hund eines Haushalts nur einmal, nur auf Antrag; nicht für Kampfhunde, nicht bei sicherheitsrechtlichen Anordnungen und nicht, wenn der Führerschein schon in einer anderen Gemeinde berücksichtigt wurde.

Quelle (§ 7a): www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Blindenführ- und Assistenzhunde (Merkzeichen Bl, Gl, H)

steuerfrei

Steuerfrei sind Hunde, die für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen unentbehrlich sind (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Bl“, „Gl“ oder „H“) – nur, wenn der Hund durch seine besondere Ausbildung geeignet ist, die Folgen der Behinderung zu mildern.

Quelle (§ 2 Abs. 1 Nr. 3): www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Rettungshunde

steuerfrei

Steuerfrei sind Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen, sowie Hunde der freiwilligen Hilfsorganisationen und des THW für deren Aufgaben.

Quelle (§ 2 Abs. 1 Nr. 2, 6): www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Weitere Befreiungen nach § 2 HStS

steuerfrei

Steuerfrei sind außerdem Hunde ausschließlich für öffentliche Aufgaben, zur Bewachung von Herden notwendige Hunde, vorübergehend in Tierasylen untergebrachte Hunde und Hunde in Tierhandlungen.

Quelle (§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 4, 5, 7): www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf · abgerufen 20.10.2026

Befreiungen, Ermäßigungen und Züchtersteuer gibt es nur auf Antrag, frühestens ab dem Monat nach dem Antrag; jeder Ermäßigungsgrund gilt nur für einen Hund. Das Kassen- und Steueramt bittet, sich vorab telefonisch zu melden; die Anmeldepflicht bleibt. (§ 9)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Nürnberg

Gefährliche Hunde
Kampfhunde nach § 5 HStS Nürnberg: stets vermutet bei Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa-Inu sowie deren Kreuzungen (Abs. 2); vermutet, bis der Stadt für den einzelnen Hund das Gegenteil nachgewiesen ist, bei Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin und Rottweiler sowie Kreuzungen (Abs. 3); im Einzelfall auch durch Ausbildung (Abs. 4). Stellt die Stadt für einen Hund nach Abs. 3 ein Negativzeugnis aus, gilt ab Ablauf dieses Monats der Satz von 264 Euro statt 1.056 Euro (§ 4 Abs. 2 Nr. 2, § 5 Abs. 5). (§ 5)
Zwinger, Zucht
Züchtersteuer für Züchter mit mindestens zwei rassereinen, zuchtfähigen Hunden derselben Rasse (darunter eine Hündin), die nachweislich zu Zuchtzwecken gehalten werden: je Zuchthund die Hälfte des Steuersatzes nach § 4 Abs. 1 HStS. Nur auf Antrag; keine Zuchthaltung mehr, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht gezüchtet wurde. (§ 8, § 9 Abs. 1)
Beginn
In Nürnberg beginnt die Steuerpflicht am Ersten des Monats nach Aufnahme des Hundes (bzw. nachdem er älter als vier Monate geworden ist); der Monat der Anschaffung ist frei. (§ 10 Abs. 2)
Welpen
Steuerpflichtig ist erst ein Hund, der älter als vier Monate ist; die Steuer beginnt dann am Ersten des Folgemonats. (§ 1, § 10 Abs. 2)
Pflegehunde
Als Halter gilt in Nürnberg auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung nimmt oder ihn auf Probe oder zum Anlernen hält; alle Hunde eines Haushalts gelten als gemeinsam gehalten. (§ 3 Abs. 1)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Haltung endet. (§ 10 Abs. 3)
Zu spät abgemeldet
Wer zu spät abmeldet oder das Ende der Haltung in Nürnberg nicht nachweist, zahlt bis zum Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt eingeht. (§ 10 Abs. 4)
Fällig
jährlich zum 1. April; im Übrigen einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids (§ 11)
Bescheid
Das Kassen- und Steueramt setzt die Steuer per Bescheid fest; bis zu einem neuen Bescheid ist der Betrag jedes Jahr zum 1. April ohne Erinnerung zu zahlen (Kassenzeichen aus dem letzten Bescheid angeben).
Anrechnung
Wurde der Hund für denselben Zeitraum schon in einer anderen deutschen Gemeinde besteuert, rechnet Nürnberg die dort gezahlte Steuer an; Mehrbeträge werden nicht erstattet. (§ 6)

Landesrecht

Was Bayern von Hundehaltern in Nürnberg verlangt

Haftpflicht
nur für bestimmte
Rasseliste
ja, 19 Rassen
Sachkunde
keine Prüfung
Chip
nur Kampfhunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Nürnberg: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Nürnberg?

132 € im Jahr für jeden Hund (§ 4 Abs. 1 der Satzung zur Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung – HStS) der Stadt Nürnberg). Eine Staffel für den zweiten oder weitere Hunde gibt es nicht. Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 1.056 € im Jahr.
Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf

Bis wann muss ich meinen Hund in Nürnberg anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats, sobald ein über vier Monate alter Hund in Nürnberg gehalten wird (Aufnahme, Zuzug oder Welpe älter als vier Monate) beim Steueramt anmelden (§ 12 Abs. 1). Das geht online unter formularservice.nuernberg.de/intelliform/forms/n/210_kast/210_kast_d_hundesteueranmeldungmn/index oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf

Zahle ich in Nürnberg im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 4 Abs. 3, § 10 Abs. 2, § 10 Abs. 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 77 € für das erste Jahr.
Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf

Wann ist die Hundesteuer in Nürnberg fällig?

Jährlich zum 1. April; im Übrigen einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids (§ 11). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf

Wie melde ich meinen Hund in Nürnberg ab?

Melden Sie den Hund innerhalb eines Monats nach Abgabe Verkauf Tod oder Verlust des Hundes oder nach Wegzug aus Nürnberg beim Steueramt ab (§ 12 Abs. 2). Anlass: Tod des Hundes, Abgabe oder Verkauf des Hundes, Hund entlaufen, Wegzug aus Nürnberg. Dazu: Hundesteuermarke zurückgeben; bei Tod: Bestätigung der Tierarztpraxis/-klinik oder des Bestattungsunternehmens; bei Abgabe: Name und Anschrift des neuen Besitzers.
Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf

Gibt es in Nürnberg eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 50 € im Jahr einmalig 50 Euro weniger; Befreiung für Blindenführ- und Assistenzhunde (Merkzeichen Bl, Gl, H), Hunde aus dem Nürnberger Tierheim, Rettungshunde, Hunde von Berufsjägern oder Weitere Befreiungen nach § 2 HStS. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf

Brauche ich in Nürnberg eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Nürnberg gilt das Landesrecht von Bayern: Keine landesweite Versicherungspflicht für alle Hunde. Für erlaubnispflichtige Kampfhunde soll die Gemeinde die Erlaubnis regelmäßig vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (VollzBekLStVG Nr. 37.4.5.5).
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2011_I_14957-162

Stand: 20.10.2026 · Quelle: https://www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/stadtrecht/210_340.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Nürnberg. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Nürnberg.