Hundesteuer Oldenburg 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Oldenburg (Oldb), gültig ab 07.01.2012.

Hundesteuer in Oldenburg

pro Jahr · Stadt Oldenburg (Oldb) · ab 07.01.2012
1. Hund
108 €/Jahr
2. Hund
132 €/Jahr
ab 3. Hund
168 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
108 €/Jahrkein eigener Satz

§ 3 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011 (Amtsblatt Stadt Oldenburg vom 6. Januar 2012, S. 3)

Anmelden: binnen 14 Tagen, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 9,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Oldenburg?

Hundesteuer pro Jahr 108 €

Rechenweg

  1. 108 € = 108 € im Jahr (§ 3 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, ist ein schon fälliger Teilbetrag binnen eines Monats nach der Heranziehung zu zahlen (§ 9).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Oldenburg (Oldb) vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011 (Amtsblatt Stadt Oldenburg vom 6. Januar 2012, S. 3)

Schritt 1

Hund in Oldenburg anmelden

Frist
binnen 14 Tagen, schriftlich (§ 10 Abs. 1 Satz 1)
Gebühr
keine
Vorsprache
Anmeldung auch persönlich im Fachdienst Finanzen (Industriestraße 1 d); die Hundesteuermarke gibt es dann sofort.
Hundemarke
Nach der Anmeldung gibt die Stadt Oldenburg eine Hundesteuermarke aus (bei schriftlicher Anmeldung mit dem Bescheid). Außerhalb der Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks muss der Hund sie gültig und deutlich sichtbar tragen; bei der Abmeldung geht sie zurück.
Marke verloren
Ersatzmarke bei Verlust oder Beschädigung: 2,50 €, bei schriftlichem Antrag zuzüglich mindestens 0,56 € Versand. Persönlich mit Personalausweis oder Steuerbescheid, schriftlich formlos mit Kassenzeichen; Barzahlung ist nicht möglich.
Große Hunde
Zusätzlich zur Hundesteuer: Jeder Hund über sechs Monate muss im zentralen Hunderegister Niedersachsen (GovConnect GmbH) angemeldet sein – online 14,50 €, telefonisch 23,50 €, binnen eines Monats nach Aufnahme. Das erledigt nicht die Steuerstelle.

Schritt 2

Hund in Oldenburg abmelden

Frist
binnen 14 Tagen, schriftlich (§ 10 Abs. 1 Satz 1)
Wie?
online über das Serviceportal, formlos schriftlich (E-Mail an steuern@stadt-oldenburg.de, Post an Fachdienst Finanzen, Industriestraße 1 d, 26121 Oldenburg, Fax 0441 235-3121) oder persönlich; Hundesteuermarke zurückgeben
Wann?

Wegzug aus OldenburgAbgabe an eine neue Halterin oder einen neuen HalterAbgabe ins TierheimTod des Hundes

Nachweise

Hundesteuermarkebei Wegzug: Wegzugsdatum und vollständige neue Anschriftbei Abgabe: Abgabedatum, Name und Anschrift der neuen HalterTierheim: Abgabedatum, ggf. Einlieferungsscheinbei Tod: Sterbedatum, ggf. tierärztliche Bescheinigung

Neuer Halter
Geht der Hund an jemanden mit Wohnsitz in Oldenburg, verlangt § 10 Abs. 1 der Satzung Name und Anschrift dieser Person – auch bei jungen, noch nicht steuerpflichtigen Hunden.

Quelle: www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Oldenburg

Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung (SGB II/XII) und Gleichgestellte

54 € im Jahr

Auf Antrag halbe Steuer (54 € statt 108 €) für einen Hund, der ausschließlich von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder SGB XII (Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt) oder einkommensmäßig Gleichgestellten gehalten wird. Wird ein Zweithund angemeldet, fällt die Ermäßigung für den Ersthund weg (§ 6 Nr. 2). Nachweis: gültiger Bewilligungsbescheid; nach Ablauf des Bewilligungszeitraums neu beantragen.

Quelle (§ 6 Nr. 2): www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.… · abgerufen 21.10.2026

Wachhund für Gebäude über 200 m vom nächsten Wohnhaus

Auf Antrag halbe Steuer für einen Hund, der Gebäude bewacht, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (§ 6 Nr. 1 der Oldenburger Satzung). Unterlagen sind nicht nötig – die Stadt prüft die Lage vor Ort.

Quelle (§ 6 Nr. 1): www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.… · abgerufen 21.10.2026

Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen (§ 5 Nr. 5)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; Oldenburg kann dafür ein amtsärztliches Zeugnis verlangen (§ 5 Nr. 5).

Quelle (§ 5 Nr. 5): www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.… · abgerufen 21.10.2026

Diensthunde und Tierschutzvereine

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei außerdem: Diensthunde staatlicher und kommunaler Stellen, die überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden, Hunde, die sonst überwiegend im öffentlichen Interesse gehalten werden, sowie Hunde, die vorübergehend in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen untergebracht sind (§ 5 Nr. 1 und 3).

Quelle (§ 5 Nr. 1, 3): www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.… · abgerufen 21.10.2026

Kurzer Aufenthalt in Oldenburg (bis zwei Monate)

steuerfrei

Steuerfrei sind Hunde von Personen, die sich höchstens zwei Monate im Stadtgebiet Oldenburg aufhalten, wenn die Hunde nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder dort steuerfrei sind (§ 4).

Quelle (§ 4): www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.… · abgerufen 21.10.2026

Befreiung und Ermäßigung gibt es nur auf Antrag (online, formlos schriftlich, per E-Mail, Post, Fax oder persönlich beim Fachdienst Finanzen). Voraussetzungen u. a.: Zweck nachgewiesen, keine Bestrafung wegen Tierquälerei in den letzten 5 Jahren, tiergerechte Unterkunft (§ 7 Abs. 1). Gewährt ab Beginn des Monats, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Abs. 2). (§ 7)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Oldenburg

Beginn
In Oldenburg beginnt die Steuer erst am Ersten des Monats nach der Aufnahme (§ 8 Abs. 1). Kommt der Hund genau am 1. eines Monats, zählt schon dieser Monat – dann ist es ein Monat mehr als hier berechnet. (§ 8 Abs. 1)
Zuzug
Wer mit Hund nach Oldenburg zieht, zahlt ab dem Ersten des Monats nach dem Zuzug. (§ 8 Abs. 2)
Welpen
Steuerpflichtig sind Hunde über drei Monate – ein junger Hund frühestens ab dem Monat nach dem, in dem er drei Monate alt wird. Anmelden muss man ihn schon, wenn er zwei Monate alt ist (er gilt dann als aufgenommen). (§ 1, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 1)
Pflegehunde
Wer einen Hund höchstens zwei Monate in Pflege oder Verwahrung hat oder zum Anlernen hält, gilt in Oldenburg nicht als Halter; die Anmeldefrist beginnt erst nach Ablauf der zwei Monate. (§ 2 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 1 Satz 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet schon mit Beginn des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt oder in dem der Halter wegzieht – dieser Monat ist in Oldenburg also bereits steuerfrei. (§ 8 Abs. 3)
Fällig
vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, ist ein schon fälliger Teilbetrag binnen eines Monats nach der Heranziehung zu zahlen. (§ 9)
Bescheid
Seit 2020 verschickt Oldenburg Dauerbescheide: Ein neuer Hundesteuerbescheid kommt nur bei Änderungen, sonst wird die Steuer jedes Jahr öffentlich bekannt gemacht. Bescheid aufbewahren; ein Ersatzbescheid kostet 2 € (per Post zuzüglich 0,64 € Versand).
Lastschrift
SEPA-Lastschriftmandat online im Serviceportal erstellen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse Oldenburg schicken (oder als PDF an sepa@stadt-oldenburg.de).

Landesrecht

Was Niedersachsen von Hundehaltern in Oldenburg verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
für alle Halter
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Oldenburg: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Oldenburg?

108 € im Jahr für den ersten Hund (§ 3 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Oldenburg (Oldb)). Auch für gefährliche Hunde (Listenhunde) sieht die Satzung keinen eigenen Satz vor.
Quelle: www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.…

Bis wann muss ich meinen Hund in Oldenburg anmelden?

Sie müssen Ihren Hund binnen 14 Tagen, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 10 Abs. 1 Satz 1). Das geht online unter serviceportal.oldenburg.de/buergerservice/online/angebot/hundesteuer-online-anmelden-900000032-36200.html oder mit dem Formular der Stadt. Die Anmeldung kostet keine Gebühr.
Quelle: www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.…

Zahle ich in Oldenburg im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 8 Abs. 4, § 8 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 63 € für das erste Jahr.
Quelle: www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.…

Wann ist die Hundesteuer in Oldenburg fällig?

Vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli. Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, ist ein schon fälliger Teilbetrag binnen eines Monats nach der Heranziehung zu zahlen (§ 9). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.…

Wie melde ich meinen Hund in Oldenburg ab?

Melden Sie den Hund binnen 14 Tagen schriftlich beim Steueramt der Stadt ab (§ 10 Abs. 1 Satz 1). Anlass: Wegzug aus Oldenburg, Abgabe an eine neue Halterin oder einen neuen Halter, Abgabe ins Tierheim, Tod des Hundes. Dazu: Hundesteuermarke; bei Wegzug: Wegzugsdatum und vollständige neue Anschrift; bei Abgabe: Abgabedatum, Name und Anschrift der neuen Halter; Tierheim: Abgabedatum, ggf. Einlieferungsschein; bei Tod: Sterbedatum, ggf. tierärztliche Bescheinigung.
Quelle: www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.…

Gibt es in Oldenburg eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Ermäßigung auf 54 € im Jahr halber Satz für einen allein gehaltenen Hund; Befreiung für Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder hilflose Personen (§ 5 Nr. 5), Sanitäts- und Rettungshunde, Diensthunde und Tierschutzvereine oder Kurzer Aufenthalt in Oldenburg (bis zwei Monate). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.…

Brauche ich in Oldenburg eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Oldenburg gilt das Landesrecht von Niedersachsen: Pflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist. Ausgenommen sind nur Diensthunde von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und fremden Streitkräften (§ 5).
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6dcb11e1-618a-36b4-b3ef…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://www.oldenburg.de/fileadmin/oldenburg/Benutzer/Dateien/22_Rechtsamt/2.01_20111219_K_b.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Oldenburg. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Oldenburg.