Hundesteuer Osnabrück 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück, gültig ab 01.01.2025.

Hundesteuer in Osnabrück

pro Jahr · Stadt Osnabrück · ab 01.01.2025
1. Hund
120 €/Jahr
2. Hund
162 €/Jahr
ab 3. Hund
198 €/Jahrjeder weitere Hund
Listenhund
720 €/Jahrgefährlicher Hund

§ 3 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 05.11.2024 (Ratsbeschluss vom 05.11.2024, Amtsblatt der Stadt Osnabrück 2024, S. 55 ff.) – Neufassung, seither unverändert

Anmelden: binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlichErstes Jahr: anteilig, je Monat 10,00 € (1. Hund)

Rechner

Was zahle ich in Osnabrück?

Hundesteuer pro Jahr 120 €

Rechenweg

  1. 120 € = 120 € im Jahr (§ 3 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: in zwei Halbjahresraten zum 15. April und 15. Oktober; im ersten Jahr der Teilbetrag binnen eines Monats nach dem Bescheid (§ 7 Abs. 2).

Quelle: Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 05.11.2024 (Ratsbeschluss vom 05.11.2024, Amtsblatt der Stadt Osnabrück 2024, S. 55 ff.) – Neufassung, seither unverändert

Schritt 1

Hund in Osnabrück anmelden

Frist
binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich (§ 8 Abs. 1)
Osnabrück will bei der Anmeldung Rasse, Chipnummer, Alter, Anschaffungsdatum sowie Name und Anschrift des Vorbesitzers wissen (§ 8 Abs. 1).
Hundemarke
Nach der Anmeldung gibt die Stadt Osnabrück Hundesteuermarken aus; sie gelten, bis sie durch neue ersetzt werden. Außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks muss der Hund eine gültige, deutlich sichtbare Marke tragen; bei der Abmeldung wird sie abgegeben.
Große Hunde
Neben der Hundesteuer gilt in Niedersachsen das NHundG – die Osnabrücker Hundesteuer-Seite verlinkt dazu das Hunderegister Niedersachsen und ein Merkblatt zum NHundG.

Wer in Osnabrück nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 10.000 € (§ 9 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Osnabrück abmelden

Frist
binnen einer Woche, schriftlich (§ 8 Abs. 2)
Wie?
schriftlich bei der Stadt Osnabrück oder online über „Hundesteuerabmeldung“ im Serviceportal; Hundesteuermarke abgeben
Wann?

Hund veräußert oder sonst abgeschafftHund abhandengekommenHund gestorbenWegzug aus Osnabrück

Nachweise

Hundesteuermarke abgebenNachweise zum Abmeldegrund auf Verlangen der Stadt Osnabrück

Neuer Halter
Wer den Hund in Osnabrück an jemand anderen abgibt, nennt bei der Abmeldung dessen Namen und Anschrift (§ 8 Abs. 2 Satz 3).

Quelle: demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Osnabrück

Hunde für Menschen mit Merkzeichen H oder Bl (Osnabrück)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe hilfloser Personen unentbehrlich sind und nur dafür eingesetzt werden. Als hilflos gilt nach der Osnabrücker Satzung, wer einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „H“ oder „Bl“ hat.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 3): demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz… · abgerufen 21.10.2026

Assistenzhunde nach § 12e BGG (seit 2025)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Assistenzhunde im Sinne von § 12e Abs. 3 BGG, die der Mensch mit Behinderung selbst hält. Nachweis schriftlich: Anerkennung als Hilfsmittel (§ 33 SGB V) durch einen Kostenträger, Zertifikat nach § 19 Abs. 2 AHundV oder Anerkennung nach § 21 Abs. 1 bzw. § 22 AHundV. Auch der ausgediente Assistenzhund bleibt steuerfrei, wenn er im Haushalt bleibt, ein Tierarzt die Einsatzunfähigkeit bestätigt und gleichzeitig ein neuer Assistenzhund aufgenommen wird.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 4, 5): demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz… · abgerufen 21.10.2026

Sanitäts- und Rettungshunde mit Prüfung

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen, die die vorgesehene Prüfung abgelegt haben – in Osnabrück mit Prüfungszeugnis und Nachweis des Einsatzes.

Quelle (§ 5 Abs. 1 Nr. 2): demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz… · abgerufen 21.10.2026

Kurzaufenthalt in Osnabrück (bis zwei Monate)

steuerfrei

Wer sich höchstens zwei Monate in Osnabrück aufhält, zahlt keine Steuer für mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder dort steuerfrei sind (§ 4, ohne Antrag).

Quelle (§ 4): demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz… · abgerufen 21.10.2026

Befreiungen nach § 5 gibt es in Osnabrück nur auf schriftlichen Antrag, ab dem Ersten des Monats nach Eingang (wenn die Voraussetzungen vorliegen). Fallen sie weg, ist das binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen. Für gefährliche Hunde gibt es keine Befreiung. (§ 5 Abs. 2–4)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Osnabrück

Gefährliche Hunde
Hunde, bei denen nach Veranlagung, Erziehung oder Charakter die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann – insbesondere Hunde, deren Gefährlichkeit die Behörde nach § 7 Abs. 1 NHundG festgestellt hat (Steuer ab dem Ersten des Feststellungsmonats), und jedenfalls American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (die Satzung nennt als Beispiel American Bullys). (§ 3 Abs. 2)
Beginn
In Osnabrück beginnt die Steuer am Ersten des Monats nach der Aufnahme – kommt der Hund genau am 1. eines Monats, zählt dieser Monat schon mit (§ 6 Abs. 1). (§ 6 Abs. 1)
Zuzug
Wer mit Hund nach Osnabrück zieht, zahlt ab dem Ersten des Monats nach dem Zuzug. (§ 6 Abs. 1 Satz 2)
Welpen
Steuerpflichtig sind in Osnabrück Hunde ab drei Monaten; eigene Welpen gelten mit Ablauf des dritten Monats nach der Geburt als angeschafft. (§ 1, § 8 Abs. 1)
Pflegehunde
Wer in Osnabrück einen Hund in Pflege oder Verwahrung, auf Probe oder zum Anlernen hält, gilt als Halter, wenn er nicht nachweist, dass der Hund in Deutschland schon versteuert oder steuerfrei ist – spätestens nach zwei Monaten tritt die Steuerpflicht in jedem Fall ein. (§ 2 Abs. 1 Satz 3, 4)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhandenkommt oder stirbt oder die Halterin bzw. der Halter aus Osnabrück wegzieht. Ohne Nachweis des Zeitpunkts zählt der Monat der Abmeldung. (§ 6 Abs. 2)
Zu spät abgemeldet
Bei verspäteter Abmeldung oder Abmeldung von Amts wegen entscheidet die Stadt Osnabrück nach Ermessen, wann die Steuerpflicht endet. (§ 6 Abs. 2 Unterabs. 2)
Fällig
in zwei Halbjahresraten zum 15. April und 15. Oktober; im ersten Jahr der Teilbetrag binnen eines Monats nach dem Bescheid (§ 7 Abs. 2)
Lastschrift
Formular „SEPA Lastschriftmandat“ auf der Hundesteuer-Seite im Serviceportal der Stadt Osnabrück

Landesrecht

Was Niedersachsen von Hundehaltern in Osnabrück verlangt

Haftpflicht
für alle Hunde
Rasseliste
keine
Sachkunde
für alle Halter
Chip
alle Hunde

Häufige Fragen

Hundesteuer Osnabrück: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Osnabrück?

120 € im Jahr für den ersten Hund (§ 3 Abs. 1 Buchst. a der Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 720 € im Jahr.
Quelle: demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz…

Bis wann muss ich meinen Hund in Osnabrück anmelden?

Sie müssen Ihren Hund binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug, schriftlich beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 8 Abs. 1). Das geht online unter service.osnabrueck.de/home/-/egov-ws/fs/5709/1444579 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz…

Zahle ich in Osnabrück im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, gezählt wird ab dem Folgemonat (§ 7 Abs. 1, § 6 Abs. 1). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 7 Monate, also 70 € für das erste Jahr.
Quelle: demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz…

Wann ist die Hundesteuer in Osnabrück fällig?

In zwei Halbjahresraten zum 15. April und 15. Oktober; im ersten Jahr der Teilbetrag binnen eines Monats nach dem Bescheid (§ 7 Abs. 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz…

Wie melde ich meinen Hund in Osnabrück ab?

Melden Sie den Hund binnen einer Woche schriftlich beim Steueramt der Stadt ab (§ 8 Abs. 2). Anlass: Hund veräußert oder sonst abgeschafft, Hund abhandengekommen, Hund gestorben, Wegzug aus Osnabrück. Dazu: Hundesteuermarke abgeben; Nachweise zum Abmeldegrund auf Verlangen der Stadt Osnabrück.
Quelle: demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz…

Gibt es in Osnabrück eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Hunde für Menschen mit Merkzeichen H oder Bl (Osnabrück), Assistenzhunde nach § 12e BGG (seit 2025), Sanitäts- und Rettungshunde mit Prüfung, Diensthunde von Zoll, Polizei und Bundespolizei oder Kurzaufenthalt in Osnabrück (bis zwei Monate). Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanz…

Brauche ich in Osnabrück eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Osnabrück gilt das Landesrecht von Niedersachsen: Pflicht für jeden Hund, der älter als sechs Monate ist. Ausgenommen sind nur Diensthunde von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und fremden Streitkräften (§ 5).
Quelle: voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/6dcb11e1-618a-36b4-b3ef…

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://demokratisch.osnabrueck.de/fileadmin/demokratisch/Ortsrecht/II_Finanzen/1_Steuern/II_1-1.pdf

Kein offizielles Angebot der Stadt Osnabrück. Alle Angaben ohne Gewähr; verbindlich sind die Satzung und die Auskunft der zuständigen Stelle in Osnabrück.