Hundesteuer Rostock 2026

Steuersätze, Anmeldung, Abmeldung und Rechner – nach der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), gültig ab 01.01.2024.

Hundesteuer in Rostock

pro Jahr · Hanse- und Universitätsstadt Rostock · ab 01.01.2024
1. Hund
108 €/Jahr
2. Hund
144 €/Jahr
ab 3. Hund
168 €/Jahrjeder weitere Hund
gefährlicher Hund
1.000 €/Jahrnach Feststellung der Ordnungsbehörde

§ 5 Abs. 1 Buchst. a Hundesteuersatzung (PDF) · vom 14. Dezember 2023 (Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2023), geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 23. Mai 2024 (bekannt gemacht am 31. Mai 2024)

Anmelden: innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn der HaltungErstes Jahr: anteilig, je Monat 9,00 € (1. Hund)Zwinger/Zucht: eigene Regel, siehe unten

Rechner

Was zahle ich in Rostock?

Hundesteuer pro Jahr 108 €

Rechenweg

  1. 108 € = 108 € im Jahr (§ 5 Abs. 1 Buchst. a)
  • Fällig: Jahressteuer, fällig am 1. Juli; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen. Beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, ist die anteilige Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 11 Abs. 1, 2).

Quelle: Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 14. Dezember 2023 (Beschluss der Bürgerschaft vom 6. Dezember 2023), geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 23. Mai 2024 (bekannt gemacht am 31. Mai 2024)

Schritt 1

Hund in Rostock anmelden

Frist
innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn der Haltung (§ 12 Abs. 1)
Vorsprache
Die An- und Abmeldung ist beim Finanzverwaltungsamt (Abteilung Kommunale Steuern und Abgaben) oder in den Ortsämtern der Hansestadt Rostock möglich.
Hundemarke
Mit dem Bescheid kommt eine Hundesteuermarke oder ein Hundesteuerausweis. Außerhalb von Wohnung und umfriedetem Grundstück muss die Marke sichtbar am Hund befestigt sein bzw. der Ausweis mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Marke verloren
Bei Verlust gibt es auf Antrag eine neue Marke bzw. einen neuen Ausweis gegen Ersatz der Verwaltungskosten – erhältlich im Finanzverwaltungsamt und in den Ortsämtern.
Umzug
Einen Umzug innerhalb Rostocks formlos per Post, E-Mail (hundesteuer@rostock.de) oder Fax mitteilen.
Große Hunde
Für gefährliche Hunde braucht man in Mecklenburg-Vorpommern eine Erlaubnis der örtlichen Ordnungsbehörde (in Rostock das Stadtamt), zu beantragen vor dem Erwerb bzw. spätestens drei Monate nach der amtlichen Feststellung der Gefährlichkeit.

Wer in Rostock nicht oder zu spät anmeldet, handelt ordnungswidrig; die Satzung nennt eine Geldbuße bis zu 5.000 € (§ 14 Abs. 2).

Schritt 2

Hund in Rostock abmelden

Frist
innerhalb von 14 Kalendertagen (§ 12 Abs. 2 Satz 1)
Wie?
online über das MV-Serviceportal oder mit dem Abmeldeformular der Stadt Rostock (per Post oder per E-Mail an hundesteuer@rostock.de)
Wann?

Hund ist verstorbenHund wurde abgegebenUmzug mit dem Hund aus RostockHund ist entlaufen

Nachweise

Nachweis zum Verbleib des Hundes (z. B. Übergabeprotokoll)Hundesteuermarke binnen 14 Tagen zurückgeben (ein Hundesteuerausweis wird automatisch ungültig)

Neuer Halter
Wer den Hund in Rostock verkauft oder verschenkt, nennt im Abmeldeformular Name und vollständige Anschrift des neuen Haltenden (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung).
Geld zurück?
Steuer, die für die Zeit nach dem Ende der Steuerpflicht gezahlt wurde, erstattet die Stadt Rostock; das Abmeldeformular fragt dafür die Bankverbindung ab.
Zusätzlich
Halter gefährlicher Hunde müssen das Stadtamt zusätzlich unverzüglich über Abgabe (mit Name und Anschrift des neuen Halters), Entweichen, Tod oder Wohnortwechsel unterrichten.

Quelle: rathaus.rostock.de/de/service/aemter/finanzverwaltungsamt/hundesteuer… · abgerufen 21.10.2026

Weniger zahlen

Ermäßigungen und Befreiungen in Rostock

Wachhunde für Gebäude mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Grundstück

Auf Antrag halbe Steuer für Hunde, die Gebäude bewachen, die mehr als 300 m (Hauseingang zu Hauseingang) vom nächsten bewohnten Grundstück entfernt liegen. Nachweis alle zwei Jahre.

Quelle (§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2): rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m… · abgerufen 21.10.2026

Jagd- und Forsthunde

Auf Antrag halbe Steuer für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern, die ausschließlich oder überwiegend zur Jagd oder zum Jagd- und Forstschutz gehalten werden; Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung nach der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung M-V.

Quelle (§ 8 Abs. 1 Nr. 2): rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m… · abgerufen 21.10.2026

Hunde blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, aG, Gl, G, H)

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei, wenn der Hund zum Schutz und zur Hilfe einer blinden, gehörlosen oder sonst hilflosen Person benötigt wird; Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „Bl“, „aG“, „Gl“, „G“ oder „H“ (seit der Ersten Änderungssatzung 2024).

Quelle (§ 7 Nr. 7): rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m… · abgerufen 21.10.2026

Behindertenbegleithunde in Ausbildung und Therapiehunde

steuerfrei

Auf Antrag steuerfrei: Hunde, die gemeinnützige Körperschaften zu Behindertenbegleithunden ausbilden, und Therapiehunde in tiergestützter Behandlung (Zertifikat als Therapiebegleithund und Nachweis des Einsatzes).

Quelle (§ 7 Nr. 5, 6): rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m… · abgerufen 21.10.2026

Hunde in Tierheimen und gemeinnützigen Vereinen

steuerfrei

Ohne Antrag steuerfrei: Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder gemeinnützigen Vereinen untergebracht sind, wenn über jeden Hund Buch geführt wird (§ 6).

Quelle (§ 6): rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m… · abgerufen 21.10.2026

Schriftlicher Antrag innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme des Hundes, bei bereits steuerpflichtigen Hunden mit Wirkung für den Folgemonat; rückwirkend wird nichts gewährt. Für gefährliche Hunde gibt es keine Befreiung oder Ermäßigung. (§ 10 Abs. 1, 4)

Kleingedrucktes

Beginn, Ende und Zahlung in Rostock

Gefährliche Hunde
Gefährlich im Sinne der Rostocker Hundesteuersatzung sind nur Hunde, deren Gefährlichkeit die örtliche Ordnungsbehörde nach der Hundehalterverordnung M-V festgestellt hat – eine Rasseliste gibt es nicht. (§ 5 Abs. 2)
Zwinger, Zucht
Züchtersteuer auf Antrag: Wer mindestens zwei rassereine Hunde derselben Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken hält (Zwinger, Zuchttiere und Welpen im Zuchtbuch einer Hundezüchtervereinigung), zahlt als Züchtersteuer die Steuer für zwei Hunde nach § 5 Abs. 1. Entfällt, wenn zwei Kalenderjahre in Folge nicht gezüchtet wurde. (§ 9)
Beginn
In Rostock entsteht die Steuer mit dem Ersten des Monats, in dem die Hundehaltung beginnt (§ 4 Abs. 1) – der Anschaffungsmonat wird voll berechnet. (§ 4 Abs. 1 Satz 2)
Zuzug
Wer mit Hund nach Rostock zieht, ist ab dem Ersten des Zuzugsmonats steuerpflichtig, denn maßgeblich ist der Beginn der Hundehaltung in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. (§ 4 Abs. 1 Satz 2)
Welpen
Steuerpflichtig sind Hunde ab drei Monaten; die Steuerschuld entsteht frühestens mit Ablauf des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird. (§ 1, § 4 Abs. 1 Satz 3)
Pflegehunde
Auch wer einen Hund in Pflege oder Aufbewahrung nimmt oder ihn auf Probe bzw. zum Anlernen hält, gilt in Rostock als Halter – eine Mindestdauer nennt die Satzung nicht. (§ 2 Abs. 2 Satz 3)
Ende
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet. (§ 4 Abs. 2)
Zu spät abgemeldet
Wer die Abmeldefrist von 14 Kalendertagen versäumt, kann bis zum Ende des Monats besteuert werden, in dem die Abmeldung bei der Stadt Rostock eingeht. (§ 12 Abs. 2 Satz 2)
Fällig
Jahressteuer, fällig am 1. Juli; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen. Beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, ist die anteilige Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig. (§ 11 Abs. 1, 2)
Bescheid
Nach der Anmeldung schickt die Stadt Rostock den Steuerbescheid zusammen mit einer Hundesteuermarke oder einem Hundesteuerausweis für jeden Hund. (§ 13 Abs. 1 Satz 1)
Lastschrift
Ein SEPA-Lastschriftmandat (Gläubiger-ID DE28ZZZ00000009553) kann direkt mit dem Anmeldeformular der Stadt Rostock oder im Onlinedienst erteilt werden.

Landesrecht

Was Mecklenburg-Vorpommern von Hundehaltern in Rostock verlangt

Haftpflicht
keine Landespflicht
Rasseliste
keine
Sachkunde
nur gefährliche
Chip
nur gefährliche

In Rostock zuständig für große und gefährliche Hunde: Stadtamt Rostock – Ordnungsangelegenheiten (gefährliche Hunde), Charles-Darwin-Ring 6, 18059 Rostock · waffen@rostock.de Quelle: rathaus.rostock.de/de/service/aemter/stadtamt/gefaehrliche_hunde/285453 · abgerufen 21.10.2026

Häufige Fragen

Hundesteuer Rostock: Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Hundesteuer in Rostock?

108 € im Jahr für den ersten Hund (§ 5 Abs. 1 Buchst. a der Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)). Für einen gefährlichen Hund (Listenhund) gelten 1.000 € im Jahr.
Quelle: rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m…

Bis wann muss ich meinen Hund in Rostock anmelden?

Sie müssen Ihren Hund innerhalb von 14 Kalendertagen nach Beginn der Haltung beim Steueramt der Stadt anmelden (§ 12 Abs. 1). Das geht online unter www.mv-serviceportal.de/leistung?ortId=4427&leistungId=111001140 oder mit dem Formular der Stadt.
Quelle: rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m…

Zahle ich in Rostock im ersten Jahr die volle Hundesteuer?

Nein. Für jeden Monat der Steuerpflicht fällt ein Zwölftel des Jahresbetrags an, der Monat der Anschaffung zählt voll mit (§ 5 Abs. 3, § 11 Abs. 2, § 4 Abs. 1 Satz 2). Beispiel: ein Hund, angeschafft im Mai – 8 Monate, also 72 € für das erste Jahr.
Quelle: rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m…

Wann ist die Hundesteuer in Rostock fällig?

Jahressteuer, fällig am 1. Juli; auf Antrag in bis zu vier Teilbeträgen. Beginnt die Steuerpflicht im laufenden Jahr, ist die anteilige Steuer einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 11 Abs. 1, 2). Zuvor erhalten Sie einen Steuerbescheid.
Quelle: rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m…

Wie melde ich meinen Hund in Rostock ab?

Melden Sie den Hund innerhalb von 14 Kalendertagen beim Steueramt der Stadt ab (§ 12 Abs. 2 Satz 1). Anlass: Hund ist verstorben, Hund wurde abgegeben, Umzug mit dem Hund aus Rostock, Hund ist entlaufen. Dazu: Nachweis zum Verbleib des Hundes (z. B. Übergabeprotokoll); Hundesteuermarke binnen 14 Tagen zurückgeben (ein Hundesteuerausweis wird automatisch ungültig).
Quelle: rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m…

Gibt es in Rostock eine Ermäßigung oder Befreiung?

Ja, jeweils nur auf Antrag: Befreiung für Assistenzhunde nach dem BGG, Zertifizierte Blindenführhunde, Hunde blinder, gehörloser oder hilfloser Personen (Merkzeichen Bl, aG, Gl, G, H), Diensthunde, Sanitäts- und Rettungshunde, Behindertenbegleithunde in Ausbildung und Therapiehunde oder Hunde in Tierheimen und gemeinnützigen Vereinen. Details und Fristen stehen in der Satzung.
Quelle: rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_m…

Brauche ich in Rostock eine Hundehaftpflicht?

Für Hundehalter in Rostock gilt das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern: Das Landesrecht schreibt keine Hundehaftpflichtversicherung vor – auch nicht für gefährliche Hunde. Das Sicherheits- und Ordnungsgesetz erlaubt eine solche Pflicht für gefährliche Hunde, die Hundehalterverordnung nutzt das aber nicht (§ 17 Abs. 2 SOG M-V).
Quelle: www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NNLMV000070B2NN00000000029

Stand: 21.10.2026 · Quelle: https://rathaus.rostock.de/sixcms/media.php/rostock_01.a.1107.de/datei/2_03_mit%2001_Aenderung%202024.pdf

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